Arbeitsrecht Erbrecht Mietrecht Familien- und Eherecht Verkehrsrecht


Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht umfasst Rechtsprobleme, die Verträge mit sich bringen können aber auch Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche.

 

Hier kann ich Sie unterstützen, wenn Sie Ihre Rechte aus Verträgen geltend machen wollen, z.B. Gewährleistung bei Mängeln der Kaufsache, aber  auch ungerechtfertigte vertragliche Ansprüche abwehren wollen, wenn Sie Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche geltend machen und durchsetzen wollen, wenn Sie z.B. Opfer einer Straftat oder unerlaubten Handlung geworden sind, wenn Sie Opfer eines Verkehrsunfalls sind und Ihre Ansprüche gegenüber dem Schädiger oder der Versicherung durchsetzen müssen, in dem ich Verträge für Sie ausarbeite oder Sie vor Abschluss eines Vertrages berate.

 

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben.
Hier sind oft sehr kurze Fristen zu beachten, sodass es besonders wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig zwecks einer Terminvereinbarung an mich wenden.
Im Bereich des Arbeitsrechts vertrete ich nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

 

Ich unterstütze Sie, indem ich Ihre ausstehenden Lohn- und Gehaltsansprüche geltend mache und einklage, indem ich Ihren Arbeitsvertrag überprüfe, indem ich Ihren Urlaub geltend mache und ihn oder die Urlaubsvergütung einklage, indem ich gegen eine Kündigung des Arbeitgebers vorgehe und Sie bei einer Kündigungsschutzklage vertrete, indem ich mich für eine Berichtigung Ihres Arbeitszeugnisses einsetze, indem ich Sie bei Abfindungsvereinbarungen berate und gerichtlich vertrete.

 

Erbrecht

Das Erbrecht umfasst alle Fragen des Erbens und Vererbens. Hier ist es manchmal wichtig, sich im Vorfeld über die Regelungen zu informieren und diese im Rahmen eines Testamentes festzulegen.
Da im Erbrecht oft persönliche Differenzen und familiäre Strukturen eine erhebliche Rolle spielen, ist es sehr wichtig, dass die Streitigkeiten nicht unbedingt gerichtlich ausgetragen werden. Es besteht im Erbrecht wie in anderen Rechtsgebieten auch die Möglichkeit, eine einvernehmliche Lösung mittels Mediation zu finden, mit der alle Seiten zufrieden sind.
Ich arbeite mit als Mediatoren ausgebildeten Psychologen zusammen und kann Sie auf Wunsch während des Verfahrens begleiten.

Ich kann im Erbrecht für Sie z.B. tätig werden, indem ich Sie bei Erbstreitigkeiten berate und vertrete, indem ich Ihren Pflichtteil einklage, wenn Sie im Testament nicht berücksichtigt wurden, indem ich Sie berate, wie Sie ein Testament aufsetzen können, indem ich Sie berate, welche Folgen Trennung, Scheidung, neue Eheschließung auf das Testament oder die Erbfolge haben.

 

Mietrecht

Das Mietrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Mieterinnen und Mietern auf der einen und Vermieterinnen und Vermietern auf der anderen Seite.
Für Wohnraummietverhältnisse gelten teilweise andere Regelungen als für Gewerbemietverhältnisse.
Im Bereich des Mietrechts vertrete ich nur Mieterinnen und Mieter.

Sie können u.a. sich an mich wenden, wenn Sie einen Mietvertrag abschließen wollen und dieser vorher überprüft werden soll, Sie eine Betriebskostenabrechnung oder Heizkostenabrechnung erhalten haben und diese überprüft werden soll, Sie eine Kündigung erhalten haben oder selber kündigen wollen, Sie Mängel in der Wohnung haben, hier berate ich Sie über die Höhe der Mietminderung, und die Möglichkeiten, die Instandsetzungsansprüche durchzusetzen, Sie eine Mieterhöhung erhalten haben und deren Berechtigung überprüfen lassen möchten, Sie Fragen zur Untermiete haben, bei mehreren Mietern einer oder mehrere der Mieter ausziehen möchten oder neue Personen in den Mietvertrag aufgenommen werden sollen, die nach Vertragsbeendigung einbehaltene Mietkaution gefordert und eingeklagt werden soll, der Vermieter nach Vertragsbeendigung übermäßige Anforderungen an die Schönheitsreparaturen stellt oder Schadensersatzansprüche geltend macht.


Familien- und Eherecht

Das Familien- und Eherecht umfasst alle Fragen, die in einer Ehe und Familie auftreten können. Hierbei handelt es sich um Probleme der Ehepartner untereinander, aber auch im Hinblick auf die Kinder und das Sorgerecht sowie unterhaltsrechtliche Fragen.

ich beraten Sie rund um die Fragen der Eheschließung, des Ehe- und Familienlebens und auch dessen Beendigung.
Da bei einem Scheidungsverfahren zumindest die antragstellende Partei anwaltlich vertreten sein muss, wird bei Vorliegen der finanziellen Voraussetzungen in der Regel Prozesskostenhilfe bewilligt. Auch wenn der Partner/die Partnerin einen Scheidungsantrag stellt, wird wegen der Chancengleichheit ebenfalls Prozesskostenhilfe gewährt. Zu beachten ist, dass Rechtsschutzversicherungen in familienrechtlichen Streitigkeiten in der Regel nur die Kosten für eine Beratung übernehmen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung informieren.
In einigen Fällen ist es sinnvoll, eine Mediation in Anspruch zu nehmen, um hier zu einvernehmlichen Lösung zu gelangen, die für alle Beteiligten akzeptabel ist. Ich kann Ihnen bei Bedarf ausgebildete Mediatoren benennen.

 

Ich kann z.B. für Sie tätig werden, wenn Sie sich vor Eheschließung über die rechtlichen Folgen beraten lassen möchten, Sie sich scheiden lassen möchten, Sie von Ihrem Ehepartner Unterhalt während des Getrenntlebens oder nach der Scheidung fordern und einklagen möchten, Sie Fragen rund ums Sorgerecht und Umgangsrecht haben, Kindesunterhalt geltend gemacht und eingeklagt werden oder ein bereits bestehender Unterhaltstitel abgeändert werden muss, Ihnen das Sorgerechts entzogen wurde oder eine Entziehung droht, eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden soll, der Hausrat geteilt werden muss, die Vertragslage für die Ehewohnung geklärt werden oder die Ehewohnung einem der Ehegatten z.B wegen bestehender oder drohender Gewalt in der Ehe zugewiesen werden muss.


 

Verkehrsrecht

schließlich beinhaltet alles, was rund um das Auto streitig werden kann. Ob Sie
mit Ihrem Pkw nun in einen Unfall verwickelt sind und deswegen Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, einen Bußgeldbescheid erhalten haben,
ohne Fahrerlaubnis gefahren sind oder die Behörde Ihnen die Fahrerlaubnis entziehen will.

 

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