|
Arbeitsrecht Erbrecht Mietrecht Familien- und Eherecht Verkehrsrecht |
Das allgemeine Zivilrecht umfasst Rechtsprobleme, die Verträge mit sich bringen können aber auch Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche.
Hier kann ich Sie unterstützen, wenn Sie Ihre Rechte aus Verträgen geltend machen wollen, z.B. Gewährleistung bei Mängeln der Kaufsache, aber auch ungerechtfertigte vertragliche Ansprüche abwehren wollen, wenn Sie Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche geltend machen und durchsetzen wollen, wenn Sie z.B. Opfer einer Straftat oder unerlaubten Handlung geworden sind, wenn Sie Opfer eines Verkehrsunfalls sind und Ihre Ansprüche gegenüber dem Schädiger oder der Versicherung durchsetzen müssen, in dem ich Verträge für Sie ausarbeite oder Sie vor Abschluss eines Vertrages berate.
Das Arbeitsrecht regelt alle Rechte und Pflichten, die
sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben.
Ich unterstütze Sie, indem ich Ihre ausstehenden Lohn- und Gehaltsansprüche geltend mache und einklage, indem ich Ihren Arbeitsvertrag überprüfe, indem ich Ihren Urlaub geltend mache und ihn oder die Urlaubsvergütung einklage, indem ich gegen eine Kündigung des Arbeitgebers vorgehe und Sie bei einer Kündigungsschutzklage vertrete, indem ich mich für eine Berichtigung Ihres Arbeitszeugnisses einsetze, indem ich Sie bei Abfindungsvereinbarungen berate und gerichtlich vertrete.
Das Erbrecht umfasst alle Fragen des Erbens und
Vererbens. Hier ist es manchmal wichtig, sich im Vorfeld über
die Regelungen zu informieren und diese im Rahmen eines Testamentes
festzulegen. Ich kann im Erbrecht für Sie z.B. tätig werden, indem ich Sie bei Erbstreitigkeiten berate und vertrete, indem ich Ihren Pflichtteil einklage, wenn Sie im Testament nicht berücksichtigt wurden, indem ich Sie berate, wie Sie ein Testament aufsetzen können, indem ich Sie berate, welche Folgen Trennung, Scheidung, neue Eheschließung auf das Testament oder die Erbfolge haben.
Das Mietrecht regelt die Rechtsverhältnisse
zwischen Mieterinnen und Mietern auf der einen und Vermieterinnen und
Vermietern auf der anderen Seite. Sie können u.a. sich an mich wenden, wenn Sie
einen Mietvertrag abschließen wollen und dieser vorher
überprüft werden soll, Sie eine
Betriebskostenabrechnung oder Heizkostenabrechnung erhalten haben und
diese überprüft werden soll, Sie eine
Kündigung erhalten haben oder selber kündigen wollen,
Sie Mängel in der Wohnung haben, hier berate ich Sie
über die Höhe der Mietminderung, und die
Möglichkeiten, die Instandsetzungsansprüche
durchzusetzen, Sie eine Mieterhöhung erhalten haben und deren
Berechtigung überprüfen lassen möchten, Sie
Fragen zur Untermiete haben, bei mehreren Mietern einer oder mehrere
der Mieter ausziehen möchten oder neue Personen in den
Mietvertrag aufgenommen werden sollen, die nach Vertragsbeendigung
einbehaltene Mietkaution gefordert und eingeklagt werden soll, der
Vermieter nach Vertragsbeendigung
übermäßige Anforderungen an die
Schönheitsreparaturen stellt oder
Schadensersatzansprüche geltend macht. Das Familien- und Eherecht umfasst alle Fragen, die in einer Ehe und Familie auftreten können. Hierbei handelt es sich um Probleme der Ehepartner untereinander, aber auch im Hinblick auf die Kinder und das Sorgerecht sowie unterhaltsrechtliche Fragen. ich beraten Sie rund um die Fragen der
Eheschließung, des Ehe- und Familienlebens und auch dessen
Beendigung.
Ich kann z.B. für Sie tätig werden, wenn Sie sich vor Eheschließung über die rechtlichen Folgen beraten lassen möchten, Sie sich scheiden lassen möchten, Sie von Ihrem Ehepartner Unterhalt während des Getrenntlebens oder nach der Scheidung fordern und einklagen möchten, Sie Fragen rund ums Sorgerecht und Umgangsrecht haben, Kindesunterhalt geltend gemacht und eingeklagt werden oder ein bereits bestehender Unterhaltstitel abgeändert werden muss, Ihnen das Sorgerechts entzogen wurde oder eine Entziehung droht, eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden soll, der Hausrat geteilt werden muss, die Vertragslage für die Ehewohnung geklärt werden oder die Ehewohnung einem der Ehegatten z.B wegen bestehender oder drohender Gewalt in der Ehe zugewiesen werden muss.
Verkehrsrecht
|
| Seitenanfang Allgemeines Zivilrecht Arbeitsrecht Erbrecht Mietrecht Familien- und Eherecht |