Nachdem ich zehn Jahre in der Amsterdamer Straße 21 im Wedding und weitere 9 Jahre am Mehringdamm 40 in Kreuzberg in Sozietät tätig war, erfolgte Anfang des Jahres 2008 die Gründung der 

Bürogemeinschaft Bergmannstraße 

gemeinsam mit Frau Rechtsanwältin Änne Ollman, im Juni 2008 der Umzug in die jetzigen Büroräume in der Bergmannstraße 103, 10961 Berlin.

Im Laufe der Jahre haben sich für mich folgende Bereiche, in welchen ich vorrangig tätig bin, herausgebildet:

Allgemeines Zivilrecht
Arbeitsrecht
Erbrecht
Miet- und Wohneigentumsrecht
Familien- und Eherecht
Verkehrsrecht

Im Bereich des Mietrechts vertrete ich jedoch nur Mieter/innen und im Arbeitsrecht nur Arbeitnehmer/innen. Im Sekretariat werde ich von meiner langjährigen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten Frau Alexandra Oettel unterstützt.

Frau Rechtsanwältin Änne Ollmann ist vorrangig tätig in den Bereichen

Familien- und Eherecht
Recht der Lebenspartnerschaften
Strafrecht
Jugendstrafrecht
Vertretung von Gewaltopfern
- in Strafverfahren, Schmerzensgeldverfahren, Gewaltschutzverfahren, Opferentschädigungsverfahren sowie Nebenklageverfahren

Zusätzlich habe ich in dem Büro bisher regelmäßig unter Mitwirkung eines Notars Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten ausgebildet.

Ich werde für Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich tätig.

Eine Vielzahl von Angelegenheiten können schon im Vorfeld geklärt werden. Wenn sich eine rechtliche Auseinandersetzung abzeichnet, warten Sie deshalb nicht zu lange, bevor Sie sich rechtlichen Rat einholen. Durch eine möglichst frühe anwaltliche Beratung lassen sich oft langwierige und kostenintensive Verfahren vermeiden. Eine außergerichtliche Lösung, z.B. durch einen Vergleich, kann für beide Seiten der bessere Weg sein.

Bitte vereinbaren Sie einen Besprechungstermin, zu dem Sie nach Möglichkeit sämtliche relevanten Unterlagen für die Angelegenheit mitbringen. Sie können die Unterlagen auch schon vor dem Termin abgeben, damit ich mir bereits vor dem Gespräch ein Bild von der Sachlage machen und somit die Beratung zielorientierter erfolgen kann.
Sollte Ihre Angelegenheit dringend sein, weil evtl. schon gerichtliche Verfahren eingeleitet wurden und hier Fristen laufen, z.B. Bußgeldbescheide, Strafbefehle, Ladungen zu einem Gerichtstermin vorliegen, so teilen Sie dies bei der telefonischen Kontaktaufnahme bitte unbedingt mit, damit die Fristen bei der Terminvergabe berücksichtigt werden können.

Grundsätzlich vertrete ich Ihre Interessen so, wie Sie es sich auch wünschen. Selbstverständlich werden alle Schritte zuvor mit Ihnen abgesprochen und Sie über die Rechtsfolgen informieren.